SHK seit 1987

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sanrotech SHK – Sanitär, Heizung & Klima
Inh. Sebastian Rosteutscher
Straße der Pariser Kommune 34, 10243 Berlin
Steuernummer: 14/553/06271


Grundsatz

Sanrotech SHK ist ein eigenständiger Handwerksbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und gehört zur Marke Sanrotech DE.
Wir führen unsere Aufträge in der Regel mit eigenen Monteuren und Fachkräften aus und stehen unseren Kunden als direkter Ansprechpartner für Beratung, Planung, Ausführung und Abrechnung zur Verfügung.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei Kapazitätsengpässen oder regionalen Besonderheiten, behalten wir uns vor, Kundenanfragen an geprüfte Partnerbetriebe der Sanrotech DE-Gruppe weiterzuleiten.
Diese Partnerunternehmen arbeiten nach unseren Qualitätsstandards, sind vertraglich gebunden und werden regelmäßig geprüft.

Für den Kunden bleibt Sanrotech SHK in diesen Fällen zentraler Ansprechpartner für Terminabstimmung, Kommunikation, Rechnungsstellung und eventuelle Rückfragen.


1. Geltungsbereich & Abwehrklausel

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sanrotech SHK – Einzelunternehmen Sebastian Rosteutscher (im Folgenden Sanrotech SHK oder Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite www.sanrotech-shk.de einsehbaren Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sanrotech SHK deren Geltung schriftlich zugestimmt hat.


2. Leistungsbeschreibung

Sanrotech SHK führt Arbeiten in den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima und Abwassertechnik durch. Dazu zählen insbesondere:

  • Installation, Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen (Gas, Öl, Wärmepumpe, Solar, Hybrid)

  • Sanitärinstallationen, Badsanierungen, Trinkwassertechnik und Armaturenservice

  • Klimatechnik, Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnungssysteme

  • Rohr- und Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung, Leckortung und Sanierung

  • 24-h-Notdienst für Rohrbruch, Heizungsausfall und Wasserschäden

Steht die Ursache eines Defekts oder einer Störung nicht fest, bestimmt Sanrotech SHK die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen (§ 315 BGB).
Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, fachgerecht und materialschonend.


3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen relevanten Anlagen und Leitungssystemen zu ermöglichen und über etwaige Erschwernisse (z. B. verdeckte Revisionsöffnungen, nicht zugängliche Bereiche etc.) zu informieren.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.


4. Arbeitsausführung und Arbeitserfolg

Dem Auftragnehmer obliegt die Bestimmung von Arbeitsumfang, Methodik und Einsatz technischer Hilfsmittel.
Sämtliche Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
Da in Rohr- und Leitungssystemen zahlreiche nicht vorhersehbare Risikofaktoren bestehen, wird kein Erfolg im Sinne eines Werkvertrags geschuldet.


5. Preise und Abrechnung

Unsere Preise gelten für Leistungen mit eigenem Personal und Gerät. Sie werden nach Arbeitszeit und Geräteeinsatz berechnet (Abrechnung im 15-Minuten-Takt).
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.

Zuschläge werden für Not- und Wochenendarbeiten erhoben.
Für planbare Angebote wird eine pauschale Aufwandspauschale von 90 € berechnet, die bei Auftragserteilung verrechnet wird.


6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Mahngebühren erhoben; nach 30 Tagen kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.


7. Haftung und Gewährleistung

Eine Haftung für Schäden an alten oder vorschädigten Leitungssystemen (z. B. Guss, Steinzeug, Blei, Eternit) ist ausgeschlossen.
Sanrotech SHK übernimmt keine Verantwortung für Folgeschäden durch defekte, poröse oder nicht fachgerecht verlegte Leitungen sowie für Schäden durch Rückstau, Druckschläge oder verlorenes Werkzeug.


8. Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von einer Woche nach Leistungserbringung schriftlich eingereicht werden.
Eine Bearbeitung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der ursprünglichen Rechnung.


9. Nachträge und Mehraufwand

(1) Ergeben sich während der Arbeiten unerwartete Mehraufwände, kann Sanrotech SHK eine Preis- oder Leistungsanpassung vornehmen.
(2) Die Fortsetzung der Arbeiten erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden.
(3) Bei Ablehnung wird nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet.


10. Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben und Konzessionspflicht

(1) Sanrotech SHK arbeitet im Rahmen der Marke Sanrotech DE mit ausgewählten Partnerbetrieben zusammen, um eine bundesweite Serviceabdeckung zu gewährleisten.
(2) Konzessionspflichtige Arbeiten werden ausschließlich durch Partner mit gültigen behördlichen Zulassungen nach § 7 HwO und entsprechenden Technischen Regelwerken (TRGI, TRF etc.) durchgeführt.
(3) Partnerbetriebe können die Rechnungsstellung über Sanrotech SHK oder direkt vornehmen. In beiden Fällen bleibt Sanrotech SHK Ansprechpartner für den Kunden.
(4) Die fachgerechte Ausführung liegt in der Verantwortung des ausführenden Betriebes. Für dessen Leistung haftet Sanrotech SHK nicht.


11. Weiterleitung von Kundenanfragen

(1) Sanrotech SHK kann bei Überlastung oder regionaler Auslastung Kundenanfragen an geprüfte Partnerbetriebe der Sanrotech DE-Gruppe weitergeben.
(2) Der Kunde wird darüber transparent informiert.
(3) Sanrotech SHK bleibt Koordinator und qualitätsverantwortlicher Ansprechpartner für den Ablauf.


12. Vertragsschluss und Angebotsannahme

(1) Angebote von Sanrotech SHK sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Kunden zustande (z. B. per E-Mail, telefonisch mit schriftlicher Bestätigung oder über CRM-Systeme).
(3) Mit der Annahme erkennt der Kunde die AGB von Sanrotech SHK an.


13. Zahlungsbedingungen und Forderungseinzug

(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug behält sich Sanrotech SHK vor, ein Inkassounternehmen oder juristische Schritte einzuleiten.
(3) Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


Stand: 10 / 2025
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